Das ist bei Versicherungsschäden zu beachten

Bei Wasserschäden müssen Sie häufig zumindest einen Teil der Schadensbehebung nicht selber bezahlen - es entstehen Ansprüche an Versicherungen. Damit in diesem Fall der Ablauf möglichst reibungslos erfolgt, haben wir einige Stichpunkte zusammengestellt. Wenn Sie dann mit uns Kontakt aufgenommen haben, sind wir Ihnen natürlich behilflich. 


Wasserschaden

- Verständigung Ihrer Hausratsversicherung,
- gegebenenfals Verständigung der Haftpflichtversicherung des 
  Schadensverursachers (wenn z.B. die Waschmachine in einem 
  höher liegenden Stockwerk ausgelaufen ist), 
- Notieren der entsprechenden Schadensnummern bei den Versicherungen,
- Bei größeren Schäden nach Absprache mit der Versicherung Begehung 
  der Schadensstelle in Begleitung eines Sachverständigen,
- Detaillierte Aufnahme des Schadens in den Räumen und beim Hausrat 
  (bitte, falls noch nötig, vorher die Sicherungen herausnehmen, da   Stromschläge drohen),
- Erstellung von Fotos oder Videos des Schadens,
- Entwicklung von Sanierungs-Alternativen in Abstimmung mit der 
  generellen Zahlungsbereitschaft der Versicherungen,
- Erstellung von Kostenvoranschlägen und Zahlungsplänen für die 
  einzelnen Versicherungen,
- Nach Zustimmung der Versicherung Beauftragung der Sanierung

Wir unterstützen Sie tatkräftig

Bei den Formalitäten mit den Versicherungen sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich; profitieren sie von unserer Erfahrung.

Denken Sie aber daran, uns auch unabhängig von der Versicherungsfrage rechtzeitig hinzuzuziehen - unsachgemäßes Handeln hat schon viele Schäden verschlimmert.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung!